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Ökumenekommission

Satzung der Ökumenischen Kommission der Erzdiözese Bamberg

Rechtsstellung
Die Ökumenische Kommission der Erzdiözese Bamberg ist die vom Erzbischof von Bamberg gemäß Nr. 42-44 des „Direktoriums zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus“ vom 25. März 1993 errichtete Kommission zur Förderung der Einheit der Christen im Bereich der Erzdiözese Bamberg.

Aufgaben
Die Aufgaben bestimmen sich nach Nr. 42-44 des Ökumenischen Direktoriums (siehe Anhang).
Im Besonderen soll die Ökumenische Kommission

  • den Erzbischof in allen auftretenden ökumenischen Fragen beraten;
  • sich mit Fragen und Problemen befassen, die durch die Trennung der Christen auftreten;
  • Anstöße geben, die für die Ökumene bedeutsamen weltkirchlichen, diözesanen und regionalen Entscheidungen und Dokumente in die Praxis umzusetzen;
  • den geistlichen Ökumenismus fördern;
  • Beziehungen zu den örtlichen, diözesanen und überdiözesanen ökumenischen Gremien aufbauen und aufrecht erhalten;
  • Impulse und Unterstützung für die ökumenische Bildung im Erzbistum geben.

Mitgliedschaft
Die Mitglieder der Ökumenischen Kommission der Erzdiözese Bamberg werden vom Erzbischof für die Dauer von sechs Jahren berufen. Wiederberufung ist möglich.

Den Vorsitz hat der Ökumenereferent der Erzdiözese; die Stellvertretung im Vorsitz wird vom theologischen Mitarbeiter im Ökumenereferat ausgeübt. Der Diözesanrat ist durch den Vorsitzenden des Sachausschusses Ökumene vertreten. Darüber hinaus sind bis zu zehn weitere Mitglieder zu berufen. Bei der Zusammenstellung der Kommissionsmitglieder sollen neben der fachlichen Eignung auch regionale und pastorale Gegebenheiten der Erzdiözese Berücksichtigung finden. Die Delegierten für die Ökumenekommission der Bayerischen Bistümer sowie die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Bayern sind gewöhnlich Mitglieder der diözesanen Ökumenekommission.
Durch Beschluss der Kommission ist die Benennung von Ständigen Gästen aus der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche und anderen christlichen Kirchen möglich.

Arbeitsweise
Die Geschäftsführung der Ökumenekommission obliegt dem Ökumenereferat. Die Ökumenische Kommission tritt im Regelfall dreimal im Jahr zusammen. Darüber hinaus werden Sitzungen einberufen, wenn der Erzbischof eine besondere Aufgabe überträgt oder wenn wenigstens ein Drittel der Mitglieder eine Sitzung beantragt.
Die Einladung mit der Tagesordnung erfolgt normalerweise zwei Wochen vor der geplanten Sitzung. Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung können von jedem Kommissionsmitglied gestellt werden. Die Sitzungen sind in der Regel nicht öffentlich.
Die Kommission besitzt Beschlussfähigkeit, wenn mehr als die Hälfte der rechtmäßig zu ladenden Mitglieder anwesend ist. Beschlussfassungen erfolgen mit einfacher Mehrheit.

Über den Verlauf der Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, das allen Kommissionsmitgliedern sowie dem Erzbischof möglichst innerhalb von vier Wochen zugesandt wird.

Inkrafttreten
Durch diese Neufassung wird die bisher gültige Geschäftsordnung vom 20. August 1998 außer Kraft gesetzt.

Bestätigt durch Erzbischof Dr. Ludwig Schick am 5. Dezember 2005

Anhang
Aus: Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus
Die Ökumene-Kommission oder das Ökumene-Sekretariat einer Diözese

42. Zusätzlich zum Ökumene-Beauftragten soll der Diözesanbischof einen Rat, eine Kommission oder ein Sekretariat einrichten, dass die Aufgabe hat, die Weisungen und Orientierungen, die er gibt, in die Praxis umzusetzen und allgemein die ökumenische Arbeit in seiner Diözese zu fördern. (...)

44. Neben den anderen ihr zugewiesenen Aufgaben soll die Kommission:

  1. die Entscheidungen des Diözesanbischofs zur Verwirklichung der Lehre und der Richtlinien des II. Vatikanischen Konzils über den Ökumenismus sowie jene vom Heiligen Stuhl, den Synoden der katholischen Ostkirchen und den Bischofskonferenzen herausgegebenen nachkonziliaren Dokumente in die Praxis umsetzen;
  2. die Beziehungen zur ökumenischen Gebietskommission (...) pflegen und deren Empfehlungen und Ratschläge den örtlichen Verhältnissen anpassen. Wenn es die Situation erfordert, wird empfohlen, Mitteilungen über bestimmte Erfahrungen und über erreichte Ergebnisse ebenso wie andere nützliche Informationen an den Päpstlichen Rat für die Förderung der Einheit der Christen zu senden;
  3. den geistlichen Ökumenismus fördern gemäß den im Konzilsdekret über den Ökumenismus und in anderen Teilen dieses Direktoriums über das öffentliche und private Gebet für die Einheit der Christen niedergelegten Prinzipien;
  4. Hilfe und Ermutigung anbieten durch solche Maßnahmen wie Arbeitskreise und Seminare zur ökumenischen Bildung sowohl von Klerikern als auch von Laien, um die ökumenische Dimension in allen Aspekten des Lebens in geeigneter Weise zu verwirklichen (...);
  5. Wohlwollen und Liebe zwischen Katholiken und anderen Christen, mit denen noch keine volle kirchliche Gemeinschaft besteht, gemäß den (...) angeführten Anregungen und Richtlinien fördern;
  6. Gespräche und Konsultationen mit ihnen anregen und führen, wobei zu bedenken ist, dass diese an die Verschiedenheit der Teilnehmer und der Dialogthemen anzupassen sind;
  7. Sachverständige vorschlagen, die den Dialog auf Diözesanebene mit anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften führen sollen;
  8. In Zusammenarbeit mit anderen Diözesangremien und anderen Christen das gemeinsame Zeugnis des christlichen Glaubens fördern, soweit das möglich ist, sowie die Zusammenarbeit auf solchen Gebieten wie Erziehung, öffentliche und private Moral, soziale Gerechtigkeit, kulturelle Angelegenheiten, Wissenschaft und Kunst;
  9. aus Anlass wichtiger Konferenzen, Synoden, Amtseinführungen von leitenden Persönlichkeiten des religiösen Lebens und dergleichen den Bischöfen den Austausch von Beobachtern und Gästen vorschlagen.

Mitglieder
Für die neue Amtsperiode ab dem 01.01.2017 hat Erzbischof Prof. Dr. Ludwig Schick folgende Mitglieder berufen

  • Domkapitular Prof. Dr. Elmar Koziel (Vorsitzender), Rektor in Vierzehnheiligen
  • Claudio Ettl, Nürnberg
  • Subregens Stefan Fleischmann, Bamberg/Würzburg
  • Josef Gründel, Stellv. Ökumenereferent , Bamberg
  • Domkapitular Dr. Markus Kohmann, Bamberg
  • Dr. Melanie Kuhn-Lange, Bamberg
  • Astrid Schubert, Schwarzenbach/S.
  • Domkapitular Dr. Josef Zerndl , Bayreuth

Gäste der evangelischen Kirche in der Ökumenekommision sind

  • Kirchenrat Andreas Werner, Mellrichstadt (seit 2012)
  • Dekan Hans-Martin Lechner, Bamberg
  • Pfarrer Dr. Ekkehard Wohlleben, Nürnberg