Rechtsstellung
Die Ökumenische Kommission der Erzdiözese Bamberg ist die vom Erzbischof von Bamberg gemäß Nr. 42-44 des „Direktoriums zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus“ vom 25. März 1993 errichtete Kommission zur Förderung der Einheit der Christen im Bereich der Erzdiözese Bamberg.
Aufgaben
Die Aufgaben bestimmen sich nach Nr. 42-44 des Ökumenischen Direktoriums (siehe Anhang).
Im Besonderen soll die Ökumenische Kommission
Mitgliedschaft
Die Mitglieder der Ökumenischen Kommission der Erzdiözese Bamberg werden vom Erzbischof für die Dauer von sechs Jahren berufen. Wiederberufung ist möglich.
Den Vorsitz hat der Ökumenereferent der Erzdiözese; die Stellvertretung im Vorsitz wird vom theologischen Mitarbeiter im Ökumenereferat ausgeübt. Der Diözesanrat ist durch den Vorsitzenden des Sachausschusses Ökumene vertreten. Darüber hinaus sind bis zu zehn weitere Mitglieder zu berufen. Bei der Zusammenstellung der Kommissionsmitglieder sollen neben der fachlichen Eignung auch regionale und pastorale Gegebenheiten der Erzdiözese Berücksichtigung finden. Die Delegierten für die Ökumenekommission der Bayerischen Bistümer sowie die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Bayern sind gewöhnlich Mitglieder der diözesanen Ökumenekommission.
Durch Beschluss der Kommission ist die Benennung von Ständigen Gästen aus der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche und anderen christlichen Kirchen möglich.
Arbeitsweise
Die Geschäftsführung der Ökumenekommission obliegt dem Ökumenereferat. Die Ökumenische Kommission tritt im Regelfall dreimal im Jahr zusammen. Darüber hinaus werden Sitzungen einberufen, wenn der Erzbischof eine besondere Aufgabe überträgt oder wenn wenigstens ein Drittel der Mitglieder eine Sitzung beantragt.
Die Einladung mit der Tagesordnung erfolgt normalerweise zwei Wochen vor der geplanten Sitzung. Anträge und Ergänzungen zur Tagesordnung können von jedem Kommissionsmitglied gestellt werden. Die Sitzungen sind in der Regel nicht öffentlich.
Die Kommission besitzt Beschlussfähigkeit, wenn mehr als die Hälfte der rechtmäßig zu ladenden Mitglieder anwesend ist. Beschlussfassungen erfolgen mit einfacher Mehrheit.
Über den Verlauf der Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, das allen Kommissionsmitgliedern sowie dem Erzbischof möglichst innerhalb von vier Wochen zugesandt wird.
Inkrafttreten
Durch diese Neufassung wird die bisher gültige Geschäftsordnung vom 20. August 1998 außer Kraft gesetzt.
Bestätigt durch Erzbischof Dr. Ludwig Schick am 5. Dezember 2005
Anhang
Aus: Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus
Die Ökumene-Kommission oder das Ökumene-Sekretariat einer Diözese
42. Zusätzlich zum Ökumene-Beauftragten soll der Diözesanbischof einen Rat, eine Kommission oder ein Sekretariat einrichten, dass die Aufgabe hat, die Weisungen und Orientierungen, die er gibt, in die Praxis umzusetzen und allgemein die ökumenische Arbeit in seiner Diözese zu fördern. (...)
44. Neben den anderen ihr zugewiesenen Aufgaben soll die Kommission:
Mitglieder
Für die neue Amtsperiode ab dem 01.01.2017 hat Erzbischof Prof. Dr. Ludwig Schick folgende Mitglieder berufen
Gäste der evangelischen Kirche in der Ökumenekommision sind